Die geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zielen auf eine grundlegende Reform der Förderung für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ab, insbesondere für kleinere Systeme bis 25 Kilowatt peak (kWp). Der Kern des Entwurfs, der Ende Januar 2026 datiert und kürzlich an die Öffentlichkeit gelangt ist, sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neu installierte PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2027 vollständig zu streichen.

- Diese Vergütung, die bisher zwischen etwa 7,78 und 12,35 Cent pro Kilowattstunde beträgt (je nach Anlagengröße und Einspeiseart), wird durch Steuergelder über den Klimatransformationsfonds (KTF) finanziert und belief sich zuletzt auf rund 10,5 Milliarden Euro jährlich für PV-Förderungen insgesamt.
- Stattdessen sollen Betreiber ihren erzeugten Strom über die Strombörse (Direktvermarktung) vermarkten, was eine Pflicht zur Installation intelligenter Steuerungssysteme (z. B. Smart Meter ab 7 kW Leistung) und Speicherlösungen mit sich bringt.
- Zusätzlich ist geplant, die Einspeisung ins Netz auf 50 % der maximalen Anlagenleistung zu begrenzen – Überschüsse müssen selbst verbraucht oder gespeichert werden. Die Begründung des Ministeriums: Aufgrund gesunkener Preise für Module und Installationen rechnen sich kleine PV-Anlagen bereits ohne Förderung, solange ein hoher Eigenverbrauch erreicht wird. Der Bestandsschutz für bestehende Anlagen (vor 2027 in Betrieb genommen) bleibt erhalten: Die 20-jährige garantierte Vergütung läuft unverändert weiter. Die Novelle muss bis Ende 2026 verabschiedet werden, da die EU-Beihilfegenehmigung für die aktuelle Regelung ausläuft.
- Diese Änderungen sind Teil einer breiteren EEG-Reform, die den Fokus auf marktorientierte Modelle verlagert und Kosten einsparen soll (Milliarden pro Jahr). Ministerin Reiche argumentiert, dass die Förderung nicht mehr notwendig sei, um die Energiewende voranzutreiben, und setzt stattdessen auf Eigenverbrauch und Speichertechnologien.
Nachteile für kleinere Anlagenbetreiber
Für Betreiber kleiner PV-Anlagen (typischerweise Privatpersonen mit Dachanlagen) ergeben sich erhebliche Nachteile. Ohne feste Vergütung hängt die Rentabilität stark von volatilen Börsenpreisen ab, die oft unter den aktuellen Fördersätzen liegen – insbesondere bei negativen Strompreisen, wo gar keine Einnahmen erzielt werden. Die Pflicht zur Direktvermarktung erfordert den Abschluss von Verträgen mit Vermarktern, was bürokratischen Aufwand und Gebühren mit sich bringt. Hinzu kommen Investitionen in Smart Meter und Speicher, die die Anschaffungskosten um Tausende Euro erhöhen können.
Kleine Betreiber ohne ausreichenden Eigenverbrauch (z. B. in Haushalten ohne E-Auto oder Wärmepumpe) verlieren an Wirtschaftlichkeit: Die Amortisationszeit verlängert sich, und die Anlagen werden nur für Wohlhabende attraktiv, die Speicher finanzieren können. Die Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent zwingt zu Überdimensionierung oder Verlusten, was die Planung kompliziert. Insgesamt droht ein Rückgang der Installationen, da Unsicherheit Investoren abschreckt – ein „Finanzierungsbruch“, wie Kritiker es nennen.
Welche Befürchtungen gibt es?
Die Solarbranche und Umweltverbände befürchten einen „Kahlschlag“ beim Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Bürger-Energiewende. Zehntausende Jobs in der PV-Branche könnten verloren gehen, und der Zubau von Dachanlagen könnte einbrechen, was die Klimaziele gefährdet. Kritiker sehen einen „Frontalangriff“ auf private Beteiligung, da nur große Player (z. B. Energieversorger) von der Direktvermarktung profitieren. Langfristig könnte dies zu höheren Strompreisen für Verbraucher führen, da weniger dezentrale Erzeugung das Netz belastet. Auch innerhalb der Politik wächst die Kritik, da die Pläne die Energiewende bremsen und soziale Ungleichheit fördern könnten.
Meine Position zu den geplanten Änderungen
Die geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden abgelehnt. Es wird sich für den Erhalt der festen Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen bis 25 kWp eingesetzt.
Es wird darauf gedrängt, in Gremien, Ausschüssen und Verbänden eine klare Position gegen die geplanten Änderungen am EEG einzunehmen und im Gesetzgebungsverfahren Einfluss auf die Bundesregierung, insbesondere Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, zu nehmen, diese Reformpläne fallen zu lassen. Gefordert wird der Erhalt der festen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp, um die Energiewende zu schützen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Interessen privater und ländlicher Betreiber zu wahren.
Schutz der Bürgerbeteiligung an der Energiewende
Eine marktwirtschaftliche Ordnung sollte inklusiv und bürgernah gestaltet sein. Die geplante Streichung der festen Einspeisevergütung ab 2027 für kleine PV-Anlagen würde den Einstieg in die Energiewende für Privatpersonen, Landwirte und kleine Unternehmen erschweren. Besonders in ländlichen Regionen, wo viele Haushalte auf dezentraler Energieerzeugung angewiesen sind, stellen Dach-PV-Anlagen einen wichtigen Beitrag zur lokalen Versorgungssicherheit dar. Ohne garantierte Vergütung würde die Rentabilität solcher Anlagen stark von schwankenden Börsenpreisen abhängen, was Unsicherheit schafft und Investitionen abschreckt.
Wirtschaftliche Nachteile für Kleinbetreiber und den Mittelstand
Die Pflicht zur Direktvermarktung über die Strombörse, kombiniert mit der Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent der Leistung sowie den Vorgaben zu intelligenter Steuerung und Speichern, würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Smart Meter und Speicherbatterien erhöhen die Investitionssumme um Tausende Euro, was für viele Familien unerschwinglich ist. Zudem birgt die Abhängigkeit von Marktpreisen das Risiko negativer Strompreise, bei denen keine Einnahmen erzielt werden. Dies würde die Amortisationszeit verlängern und Anlagen nur für wohlhabende Haushalte attraktiv machen. Besonders Kleinbauern und ländliche Betriebe wären betroffen. Die Energiewende darf nicht zu einer Elitenangelegenheit werden.
Gefährdung der Klimaziele und der regionalen Wirtschaft
Regionen wie Schleswig-Holstein sind Vorreiter bei der erneuerbaren Energieproduktion. Die geplanten Änderungen würden den Zubau von PV-Anlagen bremsen, da ohne Förderung viele Projekte unwirtschaftlich werden. Experten warnen vor einem „Kahlschlag“ in der Solarbranche mit Verlusten von Zehntausenden Jobs – darunter viele in Regionen mit starker Installations- und Handwerkernachfrage. Dies würde nicht nur die Klimaziele unterlaufen, sondern auch die wirtschaftliche Vitalität ländlicher Gebiete schwächen. Die EEG-Reform würde langfristig zu höheren Strompreisen für alle führen, da weniger dezentrale Erzeugung das Netz belastet.
Ungleichgewicht in der Verantwortungsteilung zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern
Die geplanten EEG-Änderungen wälzen die Verantwortung für eine intelligente und netzdienliche Steuerung einseitig auf die Eigentümer und Betreiber kleiner PV-Anlagen ab, während die Netzbetreiber weitgehend aus ihrer Pflicht entlassen werden. Der Rollout von Smart Metern und die Umsetzung netzdienlicher Betriebsarten liegen primär in der Verantwortung der Netzbetreiber, die bereits in anderen Regelungen geschont und bevorteilt werden. Trotz hoher Renditen haben die Netzbetreiber in den vergangenen Jahren nicht ausreichend in die Netzinfrastruktur und Digitalisierung investiert, was zu einer sehr geringen Digitalisierungsquote von nur etwa 3 % bundesweit führt. Dies schafft eine deutliche Schieflage zu Lasten der Kleinbetreiber. Es muss für eine ausgewogene Lastenverteilung eingetreten werden, um die Energiewende fair und effizient zu gestalten.
