Schnelle Antwort vorweg: Das Bürgermeisteramt (kein Mandat) ist weniger parteipolitische Bühne, als mehr ein verantwortungsvolles Amt für die unparteiische Verwaltungsführung, Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger und überparteiliches Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung. Daher trete ich ohne Unterstützung einer Partei an, auch wenn ich einer Partei zugehörig bin.
Nun ist es bereits ein paar Tage her, dass ich meine Bewerbung öffentlich gemacht habe. Die Lübecker Nachrichten haben am 16. April 2025 bereits davon berichtet. Am 2. Mai 2025 hat der Gemeindewahlausschuss die Zulässigkeit meiner Kandidatur beschlossen. Zuvor habe ich die erforderliche Anzahl der Unterstützungsunterschriften als Einzelbewerber eingeworben. 100 Bürgerinnen und Bürger haben mich dafür unterstützt und mir ihre Unterschrift gegeben – Vielen lieben Dank dafür!!!
Warum aber trete ich als Einzelbewerber bei dieser Wahl an, obwohl ich Mitglied der CDU Deutschlands bin? Nun, die Frage habe ich in den letzten Wochen oftmals gehört. Auch sind in den SocialMedia Plattformen vereinzelt Kritik, falsche Annahmen und Anfeindungen zu lesen – darauf reagiere ich dort nicht, sondern werde hier sachlich dazu schreiben.
In den vergangenen Wochen habe ich mit vielen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, die gesagt haben, sie würden mich wählen wollen, aber nicht die CDU. Als Bürgermeister kommt es weniger auf die Parteizugehörigkeit an, sondern vielmehr auf die neutrale Amtsausübung.
Ermutigt haben mich all diese Stimmen darin, dass ich also als Einzelbewerber ohne die Unterstützung der Partei (Nominierung durch eine Wahlkreismitgliederversammlung der Partei) wohl am ehesten dem Amt des Bürgermeisters gerecht werde.
Seit nunmehr sieben Jahren bin ich stellvertretender Bürgermeister. Wann immer ich die Vertretung des Bürgermeisters wahrgenommen habe, bin ich einem überparteilichen Ansatz bei der Amtsausübung gefolgt. Sowohl Bürgerinnen und Bürgern, als auch den Mitgliedern der Selbstverwaltung bin ich, ohne dem Ansatz der „Parteiloyalität“ verpflichtet zu sein, gegenüber getreten.
Ich habe strikt Amt und Mandat getrennt. Die Parteipräferenz ist dabei in den Hintergrund getreten.
Als Bürgermeister möchte ich diese unabhängige Amtsführung weiterführen – von einer Parteipräferenz losgelöst, überparteilich!
Neben den repräsentativen Aufgaben und vielen weiteren Aufgaben eines Bürgermeisters gibt es eine klare Regelung in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein im Paragraphen 55. Darin heißt es (auszugsweise):
„Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Sie oder er ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehört es insbesondere,
- die Gesetze auszuführen,
- die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten,
- die Entscheidungen zu treffen, die die Gemeindevertretung ihr oder ihm übertragen hat; die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann diese Entscheidungen Beschäftigten übertragen, soweit die Gemeindevertretung die Übertragung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat
(…)“
