Krähen in Oldenburg

Heute wurde ich auf der SocialMedia-Plattform Facebook im Oldenburger Bürgerforum auf die Krähenproblematik auf unserem Marktplatz direkt angeschrieben.

Ein User schrieb als Eingangspost :
Hat sich eigentlich schon mal [jemand] darüber Gedanken gemacht welche Konsequenzen die zunehmende Verschmutzung der Marktes durch die Krähen auf die Attraktivität der Innenstadt und die Gesundheit der Menschen hat?“ (Zitat)

Ein weiterer User stellte die Frage:
Wie würde Jens Junkersdorf das Problem angehen?“ (Zitat)

Kurz gesprochen: Ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde suchen und gemeinsam ein Konzept zur Vergrämung (z. B. Entfernen von Nestern, Vertreibungsmaßnahmen) der Tiere erarbeiten. Da die Tiere geschützt sind, ist eine Jagd grundsätzlich untersagt.

Die offensichtliche Belästigung durch Krähen in unserer Stadt beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Rund um das Krankenhaus, dem Marktplatz und in der Lankenkoppel gibt es zahlreiche Krähen(-nester) und man kann das Kreischen weithin hörbar in der Stadt vernehmen. In den vergangenen Wochen bin ich darauf zahlreich angesprochen worden.

Bei den Krähen handelt es sich um die Saatkrähe aus der Familie der Rabenvögel. Die Saatkrähe ist in Deutschland weit verbreitet und gerade in Schleswig-Holstein vielfach anzutreffen. Zirka ein Drittel des gesamtdeutschen Bestandes hat in Schleswig-Holstein seinen Lebensraum. Die Krähen leben in zusammenhängenden Kolonien mit Nestern hoch in den Bäumen.

Neben dem lauten und oft sehr störenden Kreischen (Krähen) der Vögel, kommt es auch zu weiteren „Belästigungen“ der Menschen in Siedlungsbereichen. In Gärten und in der Landwirtschaft finden die Vögel reichlich Futter. Die Tiere richten bei der Futtersuche nicht selten einen hohen Schaden an. So wurde beispielsweise vor einigen Jahren der Sportplatz des Oldenburger Sportvereins (OSV) nahezu umgepflügt. Im Bereich der Nester und Rastplätze ist oftmals reichlich Kot auf dem Boden zu sehen.

Wie kann man nun der Problematik entgegnen? Die Saatkrähe ist seit 1980 über das Bundesnaturschutzgesetz zwar geschützt. Jedoch sind Vergrämungsmaßnahmen möglich, wenn Schäden oder Belästigungen zu groß sind. In enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde kann man ein Konzept erarbeiten, um hier Mensch und Natur gleichsam gerecht zu werden.

Gerne greife ich diese Problematik auf und wir überlegen gemeinsam, wo Belästigungen vorhanden sind und wie wir das Problem lösen können!